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Medizinisches Consulting
Unabhängige Beratung,
Expertise & Erstellung

von Gutachten
in Angelegenheiten des 
SchwbG
(Schwerbehindertengesetz, sog. Behindertenausweis)


 

Beratung nach Absprache

 auch Online (via Zoom) 

 Vorträge zu Spezialthemen

im red.Brick und Online

Tel 06332-8978187

(Anrufbeantworter)

gdbexpertise@gmail.com

oder direkt per Mailformular

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Die Situation

 

Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis sind eine unangenehme Sache!

 

Schwerbehinderung zu beantragen ist ein Eingeständnis, gesundheitlich beeinträchtigt zu sein.

 

Schwerbehinderung beantragen bedeutet  abhängig sein.

Das Amt entscheidet aufgrund von medizinischen Befunden nach objektiven Kriterien, aber...

Was ist objektiv?

Es gibt viele Gründe, warum die Erwartungen nicht erfüllt werden:

  • Unzureichende Faktenlage, unvollständige Befunde

  • Mangelhafte Kenntnis der ärztlichen Gutachter

  • Fehleinschätzungen, oft auch Unkenntnis der Gesetzeslage (sog. Anhaltspunkte)

Es gibt sehr viele Regeln, Normen und Beurteilungsvorgaben, die auch die behandelnden Ärzte nicht oder nur bedingt kennen und deshalb ihre Befunde unzureichend übermitteln. Die Bewertungsgrundlagen können sich ändern.

Die Theorie klingt anders: 

Gutachten sollten evidenzbasiert, anhand nachweisbarer Befunde erfolgen mit dem Hauptziel, das Ausmaß der gesundheitlich bedingten Funktionsstörungen wahrheitsgemäß, medizinisch plausibel und faktenbasiert so darzustellen, dass veranwortliche Behörden angemessen nach dem gültigen Sozialgesetzen den Grad der Behinderung beurteilen können.

Seriös zu beurteilen, bedeutet leidensangemessen zu bewerten. Gefälligkeitsgutachten schaden den tatsächlich Behinderten und sind daher abzulehnen.

Die Situation
Angebot

Mein Angebot

Wir (Sie und ich) erörtern vertrauensvoll Ihr Anliegen und besprechen Lösungsansätze.

Ich erstelle Ihnen auf Wunsch eine fachspezifisches Vorlage, anhand dessen Ihr behandelnder Arzt/Ärztin einen leidensgerechten, zum Zweck Ihres Antrages auf Schwerbehinderung aussagekräftigen Befundbericht erstellen kann.

Ich erstelle Ihnen alternativ oder ergänzend auf Wunsch anhand eigener Untersuchungen, eingereichter Fremdbefunde einbeziehend, ein aktuelles medizinisches und Ihren Antrag berücksichtigendes Gutachten, das als Grundlage einer bestmöglichen behördlichen Entscheidung dienen kann.

Ich erstatte auf Antrag einer Behörde (Amt, Gericht usw.) ein Gutachten.

Sie können erwarten

Unabhängige und kompetente Arbeit (28 Jahre Erfahrung mit SchwbG) 

Zuverlässige Vorgehensweise &  Handeln nach bestem Wissen & Gewissen

Unbestechliche & faktenorientierte Begutachtungen

Vertrauensvoller & diskreter Umgang mit Informationen

Vernetzt mit anderen Fachexperten und Spezialisten

Transparente Kosten

So funktioniert's

So funktioniert's

Kontaktaufnahme:

Sie haben mehrere Möglichkeiten mich zu kontaktieren

  • per Briefpost (red.Brick, Fasaneriestr. 6, 66482 Zweibrücken)

  • per Email an gdbexpertise@gmail.com (Betreff: GdB-Expertise, Ihr Name, Ihre Telefonummer)

  • Telefonisch (Mo 19-20 Uhr, Freitag 18-19 Uhr)

  • Telefonisch (Anrufbeantworter 24h)

  • Online Termin Buchung

Ablauf

 

1. Vortreffen "Online" oder per Termin im red.BRICK (Zweibrücken)

Klärung des Anliegens

Klärung welche Unterlagen ich benötige. Sie bekommen  eine Liste.

Ich bitte Sie, mir sämtliche Unterlagen per Post oder verschlüsselt digital zu übersenden.

Sie können die Dokumente auch in den hierfür vorgesehenen Briefkasten am Büro einwerfen.

 

Notwendig sind: 

  • Aktuelle und andere relevante medizinische Berichte

  • Technische Befunde (Röntgen, CT, Laborwerte usw.)

  • ggf. Kopie Blutzuckertagebuch (3 Monate)

  • Kopie des letzten Bescheides des Amts für Versorgung und Soziales

  • ggf. Kopie Pflegegutachten

2. Sichtung der Unterlagen

3. Zweiter Kontakt (online oder im Büro nach Termin) und Klärung der weiteren Vorgehensweise (Gutachten?, Vorstellung in Praxis? Auftraggeber? Kosten?)

4. Kontakt (in der Regel "Online" via Zoom), Besprechnung der Ergebnisse

5. Zusendung etwaiger Gutachten erfolgt per Post.

Die Neun Regeln

Die Gutachtenerstattung erfolgt nur nach schriftlicher Beauftragung.

Die Gutachtenerstattung erfolgt nach besten Wissen und Gewissen und nach Stand der Wissenschaft.

Ein Gutachten wird abgelehnt, wenn die notwedige Expertise (Erfahrung, Fachkenntnis) nicht ausreicht. Soweit möglich, wird ein Experte vorgeschlagen.

Die Gutachtenerstattung erfolgt nach gesetzlichen Standards und Vorgaben.

Die Begutachtung erfolgt streng vertraulich und unter Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

Bei behördlicher Beauftragung (zum Beispiel Sozialgericht) unterliegt der Gutachter nicht der Schweigepflicht hinsichtlich gutachtenrelevanter Sachverhalte, d.h. dem Gutachter bekannte Tatsachen können nicht unterschlagen werden.

Sog. parteiliche Gutachten ("Gefälligkeitsgutachten")  lehne ich ab.

Es findet keine diagnostische und therapeutische medizinische Beratung statt.

Eine juristische und insbesondere rechtsmedizinische Beratung wird nicht angeboten.

6. Meine Zielsetzung und Motivation

Durchsetzen berechtigter Anliegen und Ansprüche der Antragsteller.

Aufklärung , Beratung zum Wohle des Behinderten, zum Wohle der Patienten. 
 

7. Honorar 

Grundsätzlich aufwandsorientiert. Setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr und einem Aufwandsentschädigungshonorar für Untersuchung (soweit nötig) und Gutachtenerstattung in Anlehnung an das JVEG. Grundgebühr nach Sachverhalt (siehe auf Buchungsseite)

Die erwartbare Aufwandsentschädigungshöhe wird vorab kommuniziert nach Sichtung. Details siehe "Honorar"

Zahlungs im Vorraus oder bei behördlicher Beauftragung per Rechnung.

8. Fristen

Der Gutachter sichert fristgerechtes Arbeiten nach persönlicher Vereinbarung zu.

9. Gewährleistung

Obgleich die Gutachten gewissenhaft nach derzeitigem Gesetzeslage und aktuellem medizinischen Wissensstand erstattet werden, ist es unmöglich, den Ausgang etwaiger Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren in jedem Fall zu prognostizieren. Prognosen werden seitens des Gutachters (wieviele Prozente usw.) nicht abgegeben. Eine Garantie für das Eintreten eines Erfolges im Sinne des Antragstellers kann nicht übernommen werden.

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