top of page

Beratungs- und Honorarkosten

Die Beratungskosten orientieren sich nach dem

JVEG  (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz)

 

Dies bedeutet gegenwärtig 120 Euro/angefangene Stunde + 19% UmST

 

Erstberatung pauschal 30,60 Euro pro 20 min

​

Damit diese transparent sind, berechne ich bei Gutachtenaufträgen

120 Euro je angefangene Stunde.

​

Unabhängig des tatsächlichen Aufwandes muss die Rechnung über

120 Euro Grundpauschale vorab

oder in der Praxis per Kartenautomat oder ApplePay entrichtet werden.

​

Die Pauschale wird im Gesamtpreis angerechnet.

Im Regelfall sind keine weiteren Aufwendungen zu erwarten.

Am Ende der Beratung werden erwartbare Zusatzkosten mitgeteilt.

Eine Erstattung z.B. durch Krankenkassen ist in der Regel nicht zu erwarten, es sei denn der Gutachtenauftrag wird durch eine Behörde (Gericht etc.) erteilt.

Bei Rückfragen des Amtes entstehen für die Begutachteten keine zusätzlichen Kosten.

​

Beispiel 1

Beratung im Büro 40 min = 61,20 Euro

Aktenstudium 25 Seiten = 1 h = 120 Euro

Abschließendes Gutachten anhand dieser Befunde: 2 h= 240 Euro

Gesamtkosten 421,20 Euro + 19% UmST

​

Beispiel 2

Beratung online (Zoom) 20 min = 30,60 Euro

Sichten eines Hausarztberichtes 1 Stunde = 120 Euro

Erstellen einer To do Liste = keine Kosten

Zweite Zoomsitzung (Besprechung) 20 min= 30,60 Euro

Einbestellung zur Untersuchung hier

Antragsbezogene Untersuchung (nur Fachbereiche Orthopädie, Allgemeinmedizin, Neurologie) = 120 Euro

Laborkosten pauschal = 25 Euro

Erstatten eines Gutachtens = 120 Euro

Gesamtkosten 446,20 Euro + 19% UmST

​

​

Keine Preispläne verfügbarSobald Preispläne zum Kauf verfügbar sind, erscheinen diese hier.
bottom of page