Beratungs- und Honorarkosten
Die Beratungskosten orientieren sich nach dem
JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz)
Dies bedeutet gegenwärtig 120 Euro/angefangene Stunde + 19% UmST
Erstberatung pauschal 30,60 Euro pro 20 min
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Damit diese transparent sind, berechne ich bei Gutachtenaufträgen
120 Euro je angefangene Stunde.
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Unabhängig des tatsächlichen Aufwandes muss die Rechnung über
120 Euro Grundpauschale vorab
oder in der Praxis per Kartenautomat oder ApplePay entrichtet werden.
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Die Pauschale wird im Gesamtpreis angerechnet.
Im Regelfall sind keine weiteren Aufwendungen zu erwarten.
Am Ende der Beratung werden erwartbare Zusatzkosten mitgeteilt.
Eine Erstattung z.B. durch Krankenkassen ist in der Regel nicht zu erwarten, es sei denn der Gutachtenauftrag wird durch eine Behörde (Gericht etc.) erteilt.
Bei Rückfragen des Amtes entstehen für die Begutachteten keine zusätzlichen Kosten.
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Beispiel 1
Beratung im Büro 40 min = 61,20 Euro
Aktenstudium 25 Seiten = 1 h = 120 Euro
Abschließendes Gutachten anhand dieser Befunde: 2 h= 240 Euro
Gesamtkosten 421,20 Euro + 19% UmST
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Beispiel 2
Beratung online (Zoom) 20 min = 30,60 Euro
Sichten eines Hausarztberichtes 1 Stunde = 120 Euro
Erstellen einer To do Liste = keine Kosten
Zweite Zoomsitzung (Besprechung) 20 min= 30,60 Euro
Einbestellung zur Untersuchung hier
Antragsbezogene Untersuchung (nur Fachbereiche Orthopädie, Allgemeinmedizin, Neurologie) = 120 Euro
Laborkosten pauschal = 25 Euro
Erstatten eines Gutachtens = 120 Euro
Gesamtkosten 446,20 Euro + 19% UmST
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